Durch Gaben.

Gaben sind unterschiedlich und persönlich. Doch jede einzelne Gabe ist viel Wert.

 

Ist es deine Gabe selbst Missionar im Alltag zu sein ?

Ist es deine praktisch und hautnah mitzuarbeiten durch einen Kurzzeiteinsatz?

Ist es deine Gabe mitzuhelfen beim PNG-Missionsteam, dem Unterstützerkreis für unsere Arbeit?

 

Ist es deine Gabe finanziell zu unterstützen?

 

Die Liebenzeller Mission finanziert sich zu 100% aus Spenden von Einzelpersonen, Stiftungen und Gemeinden. So sind auch wir auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

Paulus schreibt an die Korinther in 2. Korinther 9,7:
"Jeder soll für sich selbst entscheiden, wie viel er geben möchte, und soll den Betrag dann ohne Bedauern und ohne Widerstreben spenden. Gott liebt den, der fröhlich gibt."

 

Wenn du gerne freiwillig und fröhlich uns unterstützen möchtest, freuen wir uns sehr...

Wenn du bei bei der Überweisung zusätzlich deine Adresse angibst, erhältst du zum Jahresende eine Spendenquittung, die du beim Finanzamt geltend machen kannst.

 

Liebenzeller Mission

Sparkasse Pforzheim Calw

IBAN-Nr.: DE27 6665 0085 0003 3002 34
SWIFT-BIC: PZHSDE66

Verwendungszweck: Arbeit Sebastian und Katharina Proß

 

Wir freuen uns auch über eine regelmäßige Unterstützung, hier kannst du einen Dauerauftrag einreichten. Bitte darauf achten, dass bei Verwendungszweck das Feld "anderer" angeklickt ist und darin "Arbeit Sebastian und Katharina Proß" geschrieben wird.


Flyer mit detaillierten Infos zu Möglichkeiten der finanziellen Gabe

Download
Infoflyer zur Finanziellen Gabe
2020 Finanzielle Gabe.pdf
Adobe Acrobat Dokument 404.7 KB

Info zum Spendenabzug beim Finanzamt

Die Liebenzeller Mission und die Förderstiftung der Liebenzeller Mission sind wegen Förderung gemeinnütziger und religiöser Zwecke nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit. Für die uns zugewendeten Spenden können wir sogenannte "Zuwendungsbestätigungen" zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen.

Wichtig: Zuwendungsbestätigungen müssen sehr sorgfältig aufbewahrt werden. Die einmal mit Zuwendungsbestätigung bestätigten Spenden dürfen nicht noch einmal am Jahresende in einer Sammelbestätigung enthalten sein.

Wie hoch werden Spenden beim Finanzamt berücksichtigt?

Seit dem Jahr  2007 können Spenden an gemeinnützige Organisationen (auch Stiftungen) bis zu 20% des „Gesamtbetrages der Einkünfte“ in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden.

Beispiel:

Hans Spender hat Jahreseinkünfte von 30.000 Euro und hat 3.500 Euro gespendet. Das Finanzamt berücksichtigt Spenden bis 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte, also bis maximal 6.000 Euro, als Sonderausgabe. Die Spenden werden vor der Steuerberechnung von den Einkünften abgezogen, so dass in diesem Beispiel nur noch 26.500 Euro versteuert werden.

Werden mehr als 20% der Einkünfte gespendet (z.B. weil man aus einem hohen einmaligen Mittelzufluss eine größere Spende gemacht hat), dann wird der nicht ausgeschöpfte Spendenbetrag ins Folgejahr übertragen.
Die Förderstiftung der Liebenzeller Mission
Wenn man dauerhaft über 20% liegt und diese Zuwendungen auch steuerlichen geltend machen möchte, wäre eine Zustiftung in die Förderstiftung der Liebenzeller Mission möglich. Eine Zustiftung darf allerdings nicht verbraucht werden. Nur die erwirtschafteten Erträge dürfen der Arbeit der Liebenzeller Mission zufließen. – Eine Zustiftung macht nur Sinn, wenn man die oben genannte Spendenobergrenze von 20% dauerhaft überschreitet.
 

Weitere Infos gibt es auf der Seite der Liebenzeller Mission...

https://www.liebenzell.org/spenden/transparenz/